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End User License Agreement for Font-Software
– Endnutzer-Lizenzvertrag für Font-Software –

Pdf version (English / Deutsch)

[EULA EN 10/2008]   [EULA DE 10/2008]


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Deutsche html-Version

– English Version –

End User License Agreement for Font-Software (“Agreement”)

Important – read carefully before using this software.

This Agreement is a legal agreement between you (either an individual or an entity, in the following “You”, “Your” and/or “Licensee”) and typoma GmbH, Karl-Stieler-Str. 4, D–83607 Holzkirchen, Germany (“typoma”) for the font software, updates, upgrades, extensions thereof which may include components provided by suppliers and licensors to typoma (collectively referred to as “Software”).

By clicking on the “Accept” button, installing, copying or otherwise using the Software, You agree to be bound by the terms of this Agreement. Same shall apply in the event of physical delivery of the Software upon opening the packaging or shrink wrapping.

If You do not agree to the terms of this license agreement, click on the “Cancel” button and/or do not install the software.

You agree that Your use of the software acknowledges that You have read this agreement, understand it, and agree to be bound by its terms and conditions.

§ 1 Subject Matter

  1. You are licensing the Software according to the Terms of this Agreement.
  2. The Source Code of the Software is not subject matter of this Agreement.

§ 2 Non-exclusive License

  1. Subject to the terms and conditions hereof and upon complete payment of the license fee, typoma grants to You a non-exclusive, non-transferable right to install the Software – limited to the parts of it that You have received access to at the time of delivery or upon the appropriate payment – in a single location on a hard disk or other storage device of up to five computers and/or one output device. The rights granted hereunder are limited to the country of Your residence or business location.
  2. Provided the Software is configured for network use, You may install the Software on a single file server for use on a single local area network for either, or (but not both) of the following purposes:
    • permanent installation onto a hard disk or other storage device of up to five computers and one output device;
    • use of the Font-Software over such network, provided that the number of different computers on which the Font-Software is used does not exceed five computers and one output device.
  3. You may also install the Software on one home or portable computer. However, the Software may not be used on the secondary computer by another person at the same time the Software on the primary computer is being used. You may not copy the Software onto more storage media than mentioned above, except for archival and/or backup purposes only, in which case You may make one copy and are required to copy all copyright and trademark notices incorporated in the data of the Software and to mark such copy with the same labels, including any copyright and/or trademark notices (including any references to the trademark owner), as to be found on the original media. The same copy restriction shall apply to any data files delivered by typoma in conjunction with the Software for allowing access to the Software. Using the Font-Software on more than five computers and/or one output device as described above is only allowed if You have purchased the appropriate “Multi-User License” (special price / subject to availability).

§ 3 Limitations

  1. Embedding of the Software into electronic documents is only permitted for pdf documents. Licensee must ensure that recipients of electronic documents or internet pages cannot extract the Software from such documents or use the embedded Software for editing purposes or for the creation of new documents. Therefore embedding of the Software is allowed only as “Printable Document” and/or in a secured read-only mode, and only as subset (“Subset Embedding”). Any embedding of the Software in other electronic formats requires an additional license.
  2. Copies of the Software shall only be made if required by the use of the Software in accordance with this Agreement and for archival backup copies and for purposes of the transfer according to § 5 below in the event the Software has been obtained in non-physical format.
  3. You may not sell, lend, lease, rent and/or otherwise transfer or sublicense the Software to any third party, other than as so allowed according to § 5 below.
  4. Subject to the exceptions set forth in subsection 5 below, You are not allowed to modify and/or reverse compile and/or merge the Software with other software programs, adapt modules thereof for Your own developments, or commercially use the software solutions embodied in the Software other than for purposes of operating the Software on Your own computer or output device.
  5. Actions as described in subsection 4 of this § 3 are only allowed if they are indispensable to obtain the information necessary to establish interoperability of the Software with other software programs. This shall only apply if such information is not made public or otherwise easily accessible to You and You were not able to obtain such information from typoma or its local distributor.
  6. If the Software is an upgrade or update to a previous version of the Software, You must possess a valid license to such previous version in order to use such upgrade or update. All upgrades and updates are provided to You on a license exchange basis. You agree that by using an upgrade or update You voluntarily terminate Your right to use any previous version of the Software.
  7. The Licensee is obligated to undertake all necessary steps to prevent unauthorized access to the Software and to any copies of such.

§ 4 Intellectual Property Rights

  1. Unless otherwise agreed hereunder, any and all rights, including without limitations intellectual property rights, copyrights in and to the Software (including any and all copies made by Licensee) shall remain exclusively vested in typoma. The aforesaid shall equally apply to any modification created by Licensee. Licensee's ownership in and to the data carriers including the Software shall remain unaffected.
  2. You shall not be entitled to detach and/or change, adapt and/or otherwise delete any copyright notices, trademarks (including any references to the trademark owner), marks, proprietary notices, control numberings as included in the Software and its packaging.

§ 5 Transfer of Software

  1. Licensee shall be entitled to transfer the Software to a third party only subject to waiving Licensee's own use. Any temporary use of the Software by a third party is prohibited, irrespective of such use being commercial or non-commercial and irrespective whether the Software has been delivered to Licensee in physical and/or non-physical format.
  2. You are only allowed to transfer or assign the Software to a third party if such transferee complies with all of the following conditions:
    1. The transferee confirms his consent to all terms and conditions of this Agreement by signing the attached transfer deed (attached hereto as Schedule 1) and
    2. such signed transfer deed including Your and the transferee's full name and address is sent to typoma or its local distributor, and
    3. You do not retain any copies of the Software in whole or in part and You refrain from any further use of it.

§ 6 Expiration and/or termination of the Agreement

In any event of the expiration and/or termination of this Agreement (including without limitation by way of rescission of this Agreement, termination and/or expiration) any and all rights licensed to Licensee hereunder shall immediately revert to typoma and Licensee shall immediately delete the Software, unless further storage is required by law. The right to terminate the Agreement for cause shall remain at all times. Such right to terminate this Agreement shall become effective in the event of Licensee's breach of the terms of use of the Software according to this Agreement.

§ 7 Licensee's further obligations

  1. Licensee shall as Licensee's own obligation obtain all information on the functionalities of the Software and Licensee is responsible that the Software satisfies Licensee's needs.
  2. The existence of sufficient and compatible hard- and software in respect of the use of the Software is Licensee's responsibility.
  3. Licensee shall undertake to test the Software prior to its use in respect of any deficiencies and in respect of its compatibility with the Licensee's hardware and software configurations.
  4. Licensee shall apply the instructions applicable to installation and the use of the Software and shall regularly view further instructions and details available under the website www.typoma.com.
  5. Licensee shall be liable for any costs and expenses and any damages arising in breach of Licensee's obligations hereunder.

§ 8 Limited Warranty and Disclaimer

  1. Except as may be otherwise provided in § 8a (which shall apply in Germany and Austria only), typoma warrants to the individual or entity that first purchases a license for the Software for use on computers pursuant to the terms of this Agreement that the Software will perform substantially in accordance with the information provided by typoma to Licensee for the ninety (90) day period following receipt of the Software when used on the recommended operating system and hardware configuration. Non-substantial variation of performance from the information provided by typoma does not establish a warranty right. All warranty claims must be made, along with proof of purchase, within such ninety (90) day period. If the Software does not perform substantially in accordance with the information provided by typoma, the entire liability of typoma and its affiliates and Your exclusive remedy will be limited to either, at typoma's option, replacement of the Software or refund of the fee You paid for the Software.
  2. The foregoing limited warrant is the only warranty made by typoma and its affiliates and states the sole and exclusive remedies for typoma, its affiliates' or suppliers' breach of warranty. Except for the foregoing limited warranty and any warranty, condition, representation or term to the extent the same cannot or may not be excluded or limited by law applicable to You in Your jurisdiction, typoma and its affiliates and suppliers provide the Software on an as-is basis and with all faults and expressly disclaim all other warranties, conditions, representation or terms, express or implied, whether by statute, common law, custom, usage or otherwise as to any matter, including but not limited to performance, security, non-infringement of third party rights, integration, merchantability, quiet enjoyment, satisfactory quality or fitness for any particular purpose.

§ 8a (Germany and Austria only)

The following § 8a is applicable only in Germany and Austria and is therefore only spelled out in German language.

§ 9 Limitation of Liability

Except for the exclusive remedy set forth above and as otherwise provide in section 9a below (which shall only apply in Germany and Austria), in no event will typoma or its affiliates or suppliers be liable to You for any loss, damages, claims or costs whatsoever including any consequential, indirect or incidental damages, any lost profits or lost savings, any damages resulting from business interruption, personal injury or failure to meet any duty of care or claims by a third party, even if a typoma representative has been advised of the possibility of such loss, damages, claims or costs. The foregoing limitation and exclusions apply to the extent permitted by the applicable law in Your jurisdiction. typoma's aggregate liability and that of its affiliates and suppliers under or in connection with this Agreement will be limited to the amount paid for the software, if any. This limitation will apply even in the event of a fundamental breach or a breach of the fundamental or material terms of this Agreement. Nothing contained in this agreement limits typoma's liability to You in the event of death or personal injury resulting from typoma's negligence or for the tort of deceit (fraud). typoma is acting on behalf of its affiliates and suppliers for the purpose of disclaiming, excluding and limiting obligations, warranties and liability, but in no other respects and for no other purpose.

§ 9a (Germany and Austria only)

The following § 9a is applicable only in Germany and Austria and is therefore only spelled out in German language.

§ 10 Data Protection

Personal data shall be used only in accordance with the pertinent laws and regulations.

§ 11 Export Rules

You agree that the Software will not be shipped, transferred or exported into any country or used in any manner prohibited by the United States Export Administration Act or any other export laws, restrictions or regulations (collectively the “Export Laws”). In addition, if the Software is identified as an export controlled item under the Export Laws, You represent and warrant that You are not a citizen of, or located within, an embargoed or otherwise restricted nation (including without limitation Iran, Iraq, Syria, Sudan, Libya, Cuba and North Korea) and that You are not otherwise prohibited under the Export Laws from receiving the Software. All rights to use the Software are granted on condition that such rights are forfeited if You fail to comply with the terms of this Agreement.

§ 12 Miscellaneous

  1. The courts of typoma's place of business shall have exclusive jurisdiction in respect of any dispute arising under and/or in connection with this Agreement, provided that typoma shall also be entitled to bring action against Licensee at Licensee's registered place of business or domicile.
  2. This Agreement will be governed by and construed in accordance with the laws of Germany excluding United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG), the application of which is expressly excluded.
  3. This Agreement supersedes all prior agreements and undertakings between the parties and constitutes the entire agreement between the parties relating to the subject matter of this Agreement. No addition to or modification of any provision of this Agreement shall be binding upon the parties unless made by a written instrument signed by a duly authorized representative of each of the parties.
  4. The invalidity or unenforceability of any provision of this Agreement shall not affect the validity or enforceability of any other provision hereof. The parties hereto shall negotiate in good faith to replace any invalid, illegal, unenforceable or incomplete provision with a valid provision, the effect of which comes as close as possible to that of the intention of the parties.


Holzkirchen, October 1, 2008

[EULA EN 10/2008]

typoma GmbH
Karl-Stieler-Str. 4
D–83607 Holzkirchen
Germany

Phone: ++49–8024–47 48 66
Fax: ++49–8024–47 48 67
E-Mail: info@typoma.com
Internet: http://www.typoma.com

– Deutsche Version –

Endnutzer-Lizenzvertrag für Font-Software (»Lizenzvertrag«)

Wichtig: Lesen Sie diese Informationen sorgfältig durch, bevor Sie diese Font-Software verwenden.

Dieser Lizenzvertrag ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder als natürliche oder als juristische Person, im Folgenden »Sie« und/oder »Käufer«) und der typoma GmbH, Karl-Stieler-Straße 4, 83607 Holzkirchen (im Folgenden »typoma« und/oder »Verkäufer«) hinsichtlich der Font-Software, jeglicher Updates, Upgrades, Erweiterungen der Font-Software (im Folgenden zusammenfassend als »Software« bezeichnet).

Durch Klicken auf die Schaltfläche »Akzeptieren«, das Installieren, Kopieren oder durch eine anderweitige Verwendung der Software für den Fall der elektronischen Lieferung und bereits durch das Öffnen der Verpackung im Falle physischer Lieferung der Software stimmen Sie den Bestimmungen dieses Lizenzvertrages zu.

Wenn Sie den Bestimmungen dieses Lizenzvertrages nicht zustimmen, klicken Sie auf die Schaltfläche »Abbrechen« bzw. installieren Sie die Software nicht.

Durch die Verwendung der Software bestätigen Sie, daß Sie diesen Lizenzvertrag gelesen und die Bestimmungen vollständig verstanden haben und ihnen zustimmen.

§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Sie erwerben von typoma die Software-Lizenz unter den in diesem Vertrag vereinbarten Nutzungsbedingungen.
  2. Der Quellcode (Source Code) der Software ist nicht Teil der Vertragsgegenstände.

§ 2 Lizenzrechte

  1. Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung gewährt typoma Ihnen das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die Software – soweit sie ab Auslieferung bzw. entsprechend der von Ihnen geleisteten Zahlung freigeschaltet ist – an einem einzelnen Ort auf einer Festplatte oder einem anderen Speichermedium für bis zu fünf Rechner und ein Ausgabegerät zu installieren und zu nutzen. Ohne ausdrückliche abweichende Vereinbarung wird das Nutzungsrecht nur für das Land eingeräumt, in dem der Käufer seinen Geschäftssitz bzw. Wohnort hat.
  2. Sofern die Software über ein Netzwerk genutzt werden soll, dürfen Sie sie auf einem einzelnen File-Server zur Benutzung in einem »Local Area Network« zu jeweils nur einem der nachfolgend genannten Zwecke nutzen:
    • Dauerhafte Installation auf eine Festplatte oder ein anderes Speichermedium für bis zu fünf Rechner und ein Ausgabegerät;
    • Benutzung der Software über dieses Netzwerk unter der Bedingung, daß die Anzahl der verschiedenen Geräte, auf denen die Software genutzt wird, fünf Rechner und eine Ausgabeeinheit nicht überschreitet.
  3. Ebenso dürfen Sie die Software auf einem Heim- oder tragbaren Rechner installieren. Jedoch darf die Software nicht gleichzeitig auf dem Erstrechner und von einer anderen Person auf einem Zweitrechner genutzt werden. Sie dürfen eine Sicherheitskopie der Software anfertigen, die mit einer Kopie der Original-Kennzeichnung (inkl. des Copyright-Hinweises und Marken einschließlich der Bezugnahme auf den Markeninhaber) kenntlich gemacht werden muß. Dieselben Kopierbeschränkungen gelten für Dateien, die typoma Ihnen in Verbindung mit der Software liefert, um Ihnen den Zugriff auf sie zu ermöglichen. Ein gleichzeitiger Einsatz der Software auf mehr als fünf Rechnern und/oder einem Ausgabegerät ist nur zulässig, wenn Sie (gegen Aufpreis und nach Verfügbarkeit) eine »Mehrfachnutzungslizenz« erworben haben.

§ 3 Nutzungseinschränkungen

  1. Die Einbettung der Software in elektronische Dokumente ist nur gestattet für pdf-Dokumente. Dabei muß zweifelsfrei sichergestellt sein, daß der Empfänger von elektronischen Dokumenten oder Internet-Seiten die Software nicht aus solchen Dokumenten extrahieren kann und nicht zum Editieren oder zum Erstellen neuer Dokumente verwenden kann. Die Software darf daher nur in der Einstellung als »Printable Document« bzw. »Read-Only« und nur als Teilmenge eingebettet werden (»Subset Embedding«). Jegliche Einbettung der Software in andere elektronische Formate erfordert eine zusätzliche Lizenz.
  2. Vervielfältigungen der Software sind nur insoweit zulässig, als dies für den vertragsgemäßen Gebrauch notwendig ist sowie für Sicherungskopien. Hat der Käufer die Software im Wege des Online-Download erworben, ist er berechtigt, die Software bei Weitergabe nach § 5 auf einen Datenträger zu kopieren.
  3. Der Käufer darf die Software nicht vermieten, verleihen, verkaufen, unterlizenzieren, abtreten oder übertragen, oder das Kopieren der Software weder in Teilen noch als Ganzes auf den Computer eines anderen Nutzers oder einer anderen juristischen Person genehmigen, ausgenommen in den hier ausdrücklich erlaubten Fällen.
  4. Der Käufer ist zu Änderungen, Erweiterungen und sonstigen Umarbeitungen der Software nur insoweit befugt, als das Gesetz solches unabdingbar erlaubt.
  5. Der Käufer ist zur Dekompilierung der Software nur und erst berechtigt, wenn der Verkäufer nach schriftlicher Aufforderung mit angemessener Frist nicht die notwendigen Daten und/oder Informationen zur Verfügung gestellt hat, um Interoperabilität mit anderer Hard- und Software herzustellen.
  6. Wenn die Software ein Upgrade oder Update einer vorherigen Version der Software darstellt, müssen Sie über eine gültige Lizenz für die vorherige Version verfügen, um das Upgrade oder Update verwenden zu dürfen. Alle Upgrades und Updates werden Ihnen auf der Basis eines Lizenzaustauschs zur Verfügung gestellt. Sie stimmen zu, daß Sie durch die Verwendung des Upgrades oder Updates freiwillig auf das Recht zur Verwendung der vorherigen Version der Software verzichten.
  7. Der Käufer wird die überlassene Software sorgfältig verwahren, um Mißbrauch auszuschließen. Er wird die Software Dritten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers zugänglich machen.

§ 4 Schutz der Software

  1. Soweit nicht dem Käufer nach diesem Vertrag ausdrücklich Rechte eingeräumt sind, stehen alle Rechte an der Software (und aller vom Käufer angefertigter Kopien) – insbesondere das Urheberrecht, die Rechte auf oder an Erfindungen sowie technische Schutzrechte und gewerbliche Schutzrechte – ausschließlich dem Verkäufer zu. Das gilt auch für Bearbeitungen der Vertragsgegenstände durch den Käufer. Das Eigentum des Käufers an den jeweiligen Datenträgern solcher Kopien bleibt unberührt.
  2. Dem Käufer ist es nicht gestattet, Urheberrechtsvermerke, Marken (einschließlich der Bezugnahme auf den jeweiligen Markeninhaber), Kennzeichen und/oder Kontrollnummern oder -zeichen wie sie in der Software oder deren Verpackung enthalten sind (einschließlich derer des Verkäufers wie auch Dritter) zu verändern oder zu entfernen.

§ 5 Weitergabe

  1. Der Käufer darf die Software einem Dritten nur unter vollständiger und endgültiger Aufgabe der eigenen Nutzung der Vertragsgegenstände überlassen. Die vorübergehende oder teilweise entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung der Nutzung an Dritte ist untersagt, gleich ob die Vertragsgegenstände in körperlicher oder unkörperlicher Form überlassen werden.
  2. Der Käufer ist nur bei Einhaltung aller nachfolgenden Bedingungen berechtigt, das hierin übertragene Nutzungsrecht an einen Dritten zu übertragen:
    1. Dieser Dritte akzeptiert mit seiner Unterschrift auf dem beiliegenden Übertragungsformular (Anlage 1) den Inhalt dieses Nutzungsvertrages für Font-Software als eine auch für ihn verbindliche Regelung;
    2. eine Ablichtung des vollständig ausgefüllten und von Ihnen und dem Dritten unterzeichneten Übertragungsformulars wird an die typoma GmbH bzw. den Vertragshändler gesandt; und
    3. Sie halten keine Kopie der Font-Software zurück und enthalten sich jeglicher weiteren Benutzung derselben oder von Kopien oder Teilen derselben.

§ 6 Ende des Nutzungsrechts an den Vertragsgegenständen

In allen Fällen der Beendigung seiner Nutzungsberechtigung (z. B. durch Rücktritt, Kündigung, Nachlieferung) gibt der Käufer alle Lieferungen der Software unverzüglich heraus und löscht sämtliche Kopien, soweit er nicht gesetzlich zu längerer Aufbewahrung verpflichtet ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung dieses Lizenzvertrages bleibt unberührt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung steht dem Verkäufer insbesondere in den Fällen zu, in denen der Käufer gegen die Nutzungseinschränkungen verstößt.

§ 7 Mitwirkungs- und Informationspflichten des Käufers

  1. Der Käufer hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software informiert und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht.
  2. Die Einrichtung einer funktionsfähigen und ausreichend dimensionierten Hard- und Softwareumgebung für die Software liegt in der alleinigen Verantwortung des Käufers.
  3. Der Käufer testet die Software vor deren Einsatz gründlich auf Mangelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der bestehenden Hard- und Softwarekonfiguration.
  4. Der Käufer beachtet die vom Verkäufer für die Installation und den Betrieb der Software gegebenen Hinweise; er wird sich in regelmäßigen Abständen auf den über das Internet unter www.typoma.com zugänglichen Webseiten über aktuelle Hinweise informieren und diese beim Betrieb berücksichtigen.
  5. Der Käufer trägt Nachteile und Mehrkosten aus einer Verletzung dieser Pflichten.

§ 8 Sach- und Rechtsmängel; sonstige Leistungsstörungen; Verjährung

  1. Sofern in § 8a nicht anders abweichend geregelt, gewährleistet der Verkäufer dem Käufer, für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab Erhalt der Software, daß die Software im wesentlichen in der Lage ist, die dem Käufer mitgeteilten Funktionen auszuführen, vorausgesetzt, sie wird entsprechend dem empfohlenen Betriebssystem und der empfohlenen Hardwarekonfiguration verwendet. Alle Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb von neunzig (90) Tagen unter Vorlage des Kaufbelegs geltend gemacht werden. Wenn die Software nicht die im wesentlichen mitgeteilten Funktionen erfüllt, besteht Ihr einziger Gewährleistungsanspruch gegenüber typoma im Rahmen dieser Gewährleistung in einem Austausch der Software oder einer Rückerstattung des für die Software entrichteten Kaufpreises, ganz nach dem Ermessen von typoma.
  2. Die vorstehende beschränkte Gewährleistung ist die einzige Gewährleistung, die typoma gewährt, und stellt den einzigen Gewährleistungsanspruch an typoma oder ihre Lieferanten bei einer Gewährleistungsverletzung dar. typoma und ihre Lieferanten schließen ausdrücklich sämtliche Garantien, Zusicherungen, Bestimmungen oder Bedingungen, ausdrücklicher oder stillschweigender Natur aus, die entweder aus einer Geschäftsbeziehung oder einem Handelsbrauch entstehen oder aus gesetzlichen, gewohnheitsrechtlichen oder anderen Vorschriften abgeleitet werden können, insbesondere hinsichtlich Leistung, Sicherheit, Rechtsmängelfreiheit, Integrierung, Marktgängigkeit, ungestörten Besitzes oder Brauchbarkeit für bestimmte Zwecke. Ausgenommen hiervon ist vorstehende beschränkte Gewährleistung sowie jegliche Gewährleistung, Bedingung oder Zusicherung, die aufgrund nationaler Gesetze nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden kann oder darf.

§ 8a Sach- und Rechtsmängel; sonstige Leistungsstörungen; Verjährung (Gilt nur in Deutschland und Österreich und ersetzt hier § 8)

  1. Der Verkäufer leistet nach den Regeln des Kaufrechts Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit der Vertragsgegenstände gem. § 1 Ziff. 1 und dafür, daß der Nutzung der Software im vertraglichen Umfang durch den Käufer keine Rechte Dritter entgegenstehen. Die Gewähr für die Freiheit der Software von Rechten Dritter gilt jedoch nur für das zwischen den Parteien vereinbarte Bestimmungsland, in dem die Vertragsgegenstände verwendet werden sollen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt die Gewähr nur für das Land, in dem der Käufer seinen Geschäftssitz hat.
  2. Der Verkäufer leistet bei Sachmängeln zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu überläßt er nach seiner Wahl dem Käufer einen neuen, mangelfreien Softwarestand oder beseitigt den Mangel; als Mangelbeseitigung gilt auch, wenn der Verkäufer dem Käufer zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Bei Rechtsmängeln leistet der Verkäufer zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu verschafft er nach seiner Wahl dem Käufer eine rechtlich einwandfreie Benutzungsmöglichkeit an der Software oder an der ausgetauschten oder geänderten gleichwertigen Vertragsgegenständen. Der Verkäufer ist berechtigt, die Nacherfüllung davon abhängig zu machen, daß der Käufer zumindest einen angemessenen Teil der Vergütung bezahlt hat.
  3. Der Käufer ist verpflichtet, einen neuen Softwarestand zu übernehmen, wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt und die Übernahme nicht zu erheblichen Nachteilen führt.
  4. Schlagen zwei Versuche der Nacherfüllung fehl, ist der Käufer berechtigt, eine angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung zu setzen. Er hat dabei ausdrücklich und schriftlich darauf hinzuweisen, daß er sich das Recht vorbehält, bei erneutem Fehlschlagen vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen. Schlägt die Nachbesserung auch in der Nachfrist fehl, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern, außer es liegt ein unerheblicher Mangel vor. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels leistet der Verkäufer im Rahmen der in § 9 festgelegten Grenzen. Der Verkäufer kann nach Ablauf einer gem. Satz 1 gesetzten Frist verlangen, daß der Käufer seine aus dem Fristablauf resultierenden Rechte binnen zwei Wochen nach Zugang der Aufforderung ausübt. Nach Fristablauf geht das Wahlrecht auf den Verkäufer über.
  5. Behaupten Dritte Ansprüche, die den Käufer hindern, die ihm vertraglich eingeräumte Nutzungsbefugnisse wahrzunehmen, unterrichtet der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich und umfassend. Er ermächtigt den Verkäufer hiermit, die Auseinandersetzung mit dem Dritten gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren und den Käufer von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen Kosten und Schäden freizustellen, soweit diese nicht auf dessen pflichtwidrigem Verhalten beruhen.
  6. Aus sonstigen Pflichtverletzungen des Verkäufers kann der Käufer Rechte nur herleiten, wenn er diese gegenüber dem Verkäufer schriftlich gerügt und ihm eine Nachfrist zur Abhilfe eingeräumt hat. Das gilt nicht, soweit nach der Art der Pflichtverletzung eine Abhilfe nicht in Betracht kommt. Für Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gelten die in § 9 festgelegten Grenzen.
  7. Die Verjährungsfrist für alle Gewährleistungsansprüche beträgt ein (1) Jahr bei Unternehmern und zwei (2) Jahre bei Verbrauchern und beginnt mit der Lieferung bzw. Bereitstellung der Vertragsgegenstände; die gleiche Frist gilt für sonstige Ansprüche, gleich welcher Art, gegenüber dem Verkäufer. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Personenschäden oder Rechtsmängeln sowie bei Garantien gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, ebenso bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 9 Haftung

Mit Ausnahme der ausschließlichen oben beschriebenen Rechtsbehelfe und sofern nicht abweichend in § 9a unten geregelt, übernehmen typoma und ihre Lieferanten keine Haftung für Verlust, Schäden, Ansprüche oder Kosten jeglicher Art, einschließlich Folgeschäden, indirekte oder zufällige Schäden, entgangenen Gewinn oder entgangene Ersparnisse, Schäden, die aus Betriebsstillstand herrühren, Personenschäden oder mangelnde Sorgfalt oder Ansprüche Dritter, auch wenn ein Vertreter von typoma über die Möglichkeit solcher Verluste, Schäden, Ansprüche oder Kosten unterrichtet war. Die gesamte Haftung von typoma und ihrer Lieferanten im Rahmen dieses Vertrages ist auf den Betrag begrenzt, der gegebenenfalls für die Software entrichtet wurde. Die vorgenannten Beschränkungen und Ausschlüsse gelten nur, soweit nach dem anwendbaren zwingenden Recht möglich. Die gesamte Haftung von typoma und ihren Lieferanten im Rahmen dieses Vertrages ist auf den Betrag begrenzt, der gegebenenfalls für die Software entrichtet wurde. Diese Beschränkung findet auch im Falle einer grundlegenden und wesentlichen Verletzung oder im Fall eines grundlegenden oder wesentlichen Vertragsverstoßes Anwendung. Nicht beschränkt wird im Rahmen dieses Vertrags die Haftung im Falle von Tod oder Verletzung von Personen, wenn dies auf Fahrlässigkeit oder arglistige Täuschung seitens typoma zurückzuführen ist. typoma handelt im Namen ihrer Lieferanten nur zum Zweck der Ablehnung, des Ausschlusses und der Einschränkung von Verpflichtungen, Gewährleistungen oder Haftung, ansonsten aber handelt typoma nicht im Auftrag ihrer Lieferanten.

§ 9a Haftung (Gilt nur in Deutschland und Österreich und ersetzt hier § 9)

  1. In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet der Verkäufer Schadensersatz ausschließlich nach Maßgabe folgender Grenzen: a) bei Vorsatz in voller Höhe, ebenso bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die der Verkäufer eine Garantie übernommen hat; b) bei grober Fahrlässigkeit nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte; c) in anderen Fällen: nur aus Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, jedoch stets nur des bis zu der Höhe des zur Zeit des Abschlusses des Vertrages typischerweise vorhersehbaren Schaden, der aus einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht herrührt;
  2. Die Haftungsbegrenzungen gem. Ziff. 1 gelten nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  3. Dem Verkäufer bleibt der Einwand des Mitverschuldens (z. B. aus § 7) unbenommen.
  4. Für die Verjährungsfrist gilt § 8a Ziff. 7 entsprechend, mit der Maßgabe, daß für Ansprüche nach Ziff. 1a) und Ziff. 2 die gesetzliche Verjährungsfrist gilt.

§ 10 Datenschutz

Die personenbezogenen Daten werden vom Verkäufer in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt.

§ 11 Ausfuhrbestimmungen

Sie verpflichten sich, die Software nicht auf eine Weise zu verwenden bzw. nicht in ein Land zu versenden, zu übertragen oder auszuführen, in das laut Ausfuhrbestimmungen der Vereinigten Staaten bzw. anderer Ausfuhrgesetze, -beschränkungen oder -regelungen (im Folgenden als »Ausfuhrgesetze« bezeichnet) eine Ausfuhr untersagt ist. Unterliegt die Software darüber hinaus der Ausfuhrkontrolle gemäß den Ausfuhrgesetzen, sichern Sie zu, daß Sie weder Staatsangehöriger noch Ansässiger eines Landes sind, für das ein Embargo verhängt wurde oder das sonstigen Einschränkungen unterliegt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Iran, Irak, Syrien, Sudan, Libyen, Kuba und Nordkorea) und für Sie kein Verbot nach den Ausfuhrgesetzen gilt, die Software entgegenzunehmen. Alle Rechte zur Verwendung der Software werden unter der Bedingung gewährt, daß diese Rechte verwirkt werden, wenn Sie sich nicht an die Bedingungen dieses Vertrags halten.

§ 12 Schlußvorschriften

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Verkäufers, soweit dies nach Gesetz vereinbart werden kann. Klagt der Verkäufer, ist er auch berechtigt, den Gerichtsstand am Sitz des Käufers zu wählen.
  2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts (CISG).
  3. Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt ebenso für die Abänderung dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Alle Erklärungen der Parteien bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
  4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, eine unzulässige Fristbestimmung oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Es gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Lücke. Im Falle einer unzulässigen Frist gilt das gesetzlich zulässige Maß.


Holzkirchen, am 1. Oktober 2008

[EULA DE 10/2008]

typoma GmbH
Karl-Stieler-Str. 4
D–83607 Holzkirchen

Telefon: ++49–8024–47 48 66
Fax: ++49–8024–47 48 67
E-Mail: info@typoma.com
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